Forderungen und Kernpunkte
Hospitierende bekommen eine Gage von mindestens 800€ pro Monat, unabhängig davon, ob es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Praktika, die länger als drei Monate dauern, sind nach der Mindestgage zu bezahlen.
- Der Gesetzgeber sieht zwar bei ausbildungsbezogenen Pflichtpraktika kein Gehalt vor, dies ist aber durchaus sinnvoll um auch Menschen, die sich keine unbezahlte Arbeit leisten können, den Zugang zum Theaterbetrieb zu ermöglichen und Klassismus entgegenzuwirken.
- Die Arbeit von Hospitierenden ist oft unerlässlich für das Aufrechterhalten des Betriebs, in diesem Fall muss die geleistete Arbeit in jeden Fall bezahlt werden.
- Es können auch andere Formen der Honorierung (Wohngelegenheit, Transportkostenersatz, Verpflegung etc.) gefunden werden, zentral ist, dass die Lebenserhaltungskosten der Hospitierenden während der Zeit am Theater gedeckt sind.
Hospitanzen sind Ausbildungsverhältnisse, deshalb haben Hospitierende das Recht auf regelmäßige Reflexion ihrer Tätigkeit und auf eine Betreuungsperson, die ihnen hilft, sich in theaterspezifische Arbeitsprozesse einzüführen. Diese Zeit wird den Mentor*innen als Arbeitszeit angerechnet.
- Hospitierende kommen mit sehr unterschiedlichen Vorstellungen und Vorkenntnissen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass früh Ziele für die Hospitanz formuliert werden. Aufmerksamkeit für die Fragen und Anliegen der Hospitierenden funktionieren nur in einem Betrieb, in dem diese Aufgaben nicht „nebenbei“ zu erledigen sind.
Hospitierende werden vor Machtmissbrauch geschützt.
- Gerade weil sie neu im Betrieb sind, stellen Hospitierende eine besonders vulnerable Gruppe für Machtmissbrauch dar. Das fordert erhöte Aufmerksamkeit und Handlungsbereitschaft des gesamten Umfelds.